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Informationsrechtstag 2013

Informationsrechtstag 2013

Mehr als 100 Vertreter aus Wirtschaft, Verwaltung und Wissenschaft diskutierten am 25.4.2013 im Industrieclub beim 9. Düsseldorfer Informationsrechtstag 2013 über die Zukunft des Telekommunikations-Marktes in Deutschland. Die vom Zentrum für Informationsrecht der Juristischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf unter Leitung von Univ.-Prof. Dr. Johannes Dietlein ausgerichtete Tagung befasste sich schwerpunktmäßig mit Fragen des Ausbaus moderner Hochleistungsnetze sowie der Internetversorgung des ländlichen Raums.

Die am 9.5.2012 verkündete Novelle des TKG zielt neben einer Stärkung des Verbraucherschutzes insbesondere auf die Förderung des Ausbaus hochleistungsfähiger Netzinfrastrukturen. Mit der Normierung wettbewerbs- und investitionsfreundlicher Regulierungsgrundsätze, die künftig bei allen Regulierungsentscheidungen der BNetzA berücksichtigt werden müssen, sollen die rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen für grundlegende Investitionsentscheidungen geschaffen werden. Der 9. Düsseldorfer Informationsrechtstag 2013 beleuchtete die neuen Regulierungsansätze des Gesetzes und die praktischen Auswirkungen für die beteiligten Unternehmen.

In einem Einführungsvortrag sprach Dipl.-Volkswirt F. Dommermuth, Abteilungsleiter Ökonomische Fragen der Regulierung Telekommunikation bei der Bundesnetzagentur über „Wettbewerbsimpulse aus Brüssel“. Dommermuth ging insbesondere auf die Zielsetzungen nationaler Behörden und der Europäischen Kommission im Bereich der Innovationsförderung ein und betonte, dass diese weitgehend kongruent seien. Unter dieser Prämisse müsse die Frage gestellt werden, ob nationale oder europäische Regulierungsmaßnahmen besser geeignet seien, die Ziele zu erreichen. Insbesondere sei nicht immer deutlich, ob stets eine Binnenmarktrelevanz zu konstatieren sei; vielmehr sei nicht selten die Berücksichtigung länderspezifischer Besonderheiten wünschenswert.

Eine weitere Herausforderung, der sich die Regulierung des Telekommunikationsmarktes gegenübersieht, untersuchte Univ.-Prof. Dr. J. Haucap in seinem Vortrag „Mehr Infrastrukturwettbewerb durch symmetrische Regulierung von DTAG und Kabelnetzbetreibern?“. Haucap erläuterte die Wettbewerbssituation in den verschiedenen Marktsegmenten und thematisierte auf Basis dieser Erkenntnisse die Regulierungsbedürftigkeit der Kabelnetze. Während Haucap eine Öffnung der Kabelnetze durch symmetrische Regulierung mit der DTAG für nicht geboten erachtete, plädierte er zugleich für eine Regionalisierung der Regulierung, sodass je nach regionaler Wettbewerbssituation auch Kabelnetzbetreiber einbezogen werden könnten. Auch nahm Haucap Bezug auf die aktuelle Diskussion zur Drosselung der DSL-Datenrate ab einer bestimmten Menge und erörterte etwaige Veränderungen der Marktanalyse und Regulierung durch das Vectoring. Unter Bezugnahme auf den Vortrag fand eine von Univ.-Prof. Dr. Johannes Dietlein (Zentrum für Informationsrecht, Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf) geleitete Podiumsdiskussion statt, an der neben Herrn Prof. Haucap Frau Dr. V. von Bossel (Leiterin Regulierung Netzzugang, Deutsche Telekom AG, Bonn), Dr. W. Osthaus (Senior Vice President Regulatory & Public Policy, Unitymedia Kabel BW, Köln) sowie Dr. Ulrich Geers, LL.M. (Beisitzer Beschlusskammer 3, Bundesnetzagentur, Bonn) teilnahmen.

Im Anschluss befassten sich verschiedene Panels mit besonderen Aspekten der TKG-Novelle. Zunächst wurde unter Moderation von Univ.-Prof. Dr. Christian Koenig das Regulierungsermessen im Spannungsfeld zwischen effektiver Regulierung und effektivem Rechtsschutz diskutiert. Nach Impulsreferaten von VorsRiVG Th. Krämer (Köln), RA Prof. Dr. Th. Mayen (Dolde Mayen und Partner, Bonn) und RA Dr. M. Schütze (JUCONOMY Rechtsanwälte, Düsseldorf) folgte eine lebhafte Diskussion zwischen Podium und Auditorium. Das nachfolgende Panel – moderiert von Univ.-Prof. Dr. B. Holznagel (Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht, Universität Münster) – stand unter dem Thema „Funk- vs. Festnetz: Regulierung als Innovationsförderung im Breitbandausbau – Instrumente und Rechtsschutz“. Impulsreferate wurden hier von Dr. K. Ritgen (Deutscher Landkreistag, Berlin), Herrn D. Grewe, LL.M. (Leiter Regulierung E-Plus Mobilfunk, Düsseldorf), RA Chr. Jochim, LL.M. (Leiter Recht & Regulierung M-net Telekommunikations GmbH, Nürnberg) und Prof. Dr. Dr. M. Thiel (FH ÖVNRW, Köln) gehalten.

Tagungsprogramm

Flyer zur Veranstaltung

Die während der Vorträge und Impulsreferate gezeigten Präsentationen stehen für die Teilnehmer des Informationsrechtstags passwortgeschützt zum undefinedDownload bereit.

Verantwortlichkeit: